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Fraktion (Politik) ArtikelAls Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Absichte in einem Parlament oder anderer politischer Gremien, wie z.B. dem Gemeinderat.
Buch-Tipp: Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967-1977. Weder Glorifzierung noch Verteufelung BĂŒcher ĂŒber "68" gibt es viele. Gerd Koenen nimmt gleich das Jahrzehnt 1967-1977 in den Blick und zeigt damit, daĂ es ihm um einen breiteren Horizont zu tun ist. Er will ZusammenhĂ€nge darstellen. Er schreibt als einer, der selbst "dabei" war, und zugleich als Wissenschaftler. Sein Stil ist gut lesbar, ab und zu... | |
Fraktionen erhalten in Deutschland einen besonderen Status, der mit zusĂ€tzlichen Rechten verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionstatus erhĂ€lt, ist in dem allgemeinen eine Mindestzahl von Abgeordneten vorgeschrieben (oft 5 Prozent der Abgeordneten). Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch mehrere Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschlieĂen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner freier Abgeordneter möglich. Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die GrĂŒnen haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze. Siehe dazu auch die Beschreibung Fraktion (Bundestag).
Grundlage fĂŒr eine effektive Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. Bei vielen Parteien stellt sich diese häufig als Fraktionszwang dar, d.h. die Mitglieder mĂŒssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem freien Mandat widerspricht.
Bei einem Parteiauschluss eines Abgeordneten erfolgt auch ein Ausschluss aus der Fraktion. Der gewÀhlte Mandatar bleibt dann als fraktionsloser Abgeordneter in dem Parlament.
Im deutschen Bundestag existiert zusĂ€tzlich zu dem Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe fĂŒr AbgeordnetenzusammenschlĂŒsse unterhalb der FraktionsstĂ€rke, welche jedoch der Anerkennung des Bundestags bedarf (§ 10 IV GO BT).
GeschÀftsordnung des Bundestags (http://www.bundestag.de/gesetze/go/go_pdf.pdf)
Buch-Tipp: Der Baader Meinhof Komplex der Baader Meinhof Komplex Als Zeitzeuge der Geschichte kann ich dieses Buch ca. in den höchsten Tönen loben. Es ist spannend geschrieben. Gut gefÀllt mir dass es nicht einen chronologischen Abriss vom Tag eins an beinhaltet,sondern dass die chronologischen Fakten durch die Personendarstellung unterbrochen und aufgelockert werden. Insoweit ist das... |
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Im österreichischen Nationalrat heiĂen die Fraktionen "Klub" und werden von KlubobmĂ€nnern gefĂŒhrt.
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Im Schweizerischen Nationalrat, bilden mindestens fĂŒnf Abgeordnete eine Fraktion, deren wichtigste Aufgabe es ist Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. FĂŒr den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die Parteien massgebend, welche nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen. Fraktionszwang ist in der Schweiz verboten, dass die Mitglieder der RĂ€te ohne Weisung zu stimmen hĂ€tten, steht sogar in der Bundesverfassung (!), die Mitglieder machen denn von diesem Recht auch regen Gebrauch.
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